FILOTA BUCHHALTUNGSBÜRO
Unsere neue, voll digitale Präsenz entsteht hier in Kürze für Sie.
Wir digitalisieren Ihre Prozesse und übernehmen das rechtssichere Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle (§ 6 Nr. 4 StBerG) sowie Ihre laufende Lohnabrechnung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns jederzeit:
* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung.
* Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich kontieren gemäß § 6 Abs 3 und 4 StBerG https://www.gesetze-im-internet.de
